Haftung für WLAN?

Der Bundesgerichtshof (BGH) soll in einem Grundsatzurteil entscheiden, ob der Betreiber eines WLAN haftet, wenn Unbekannte über das WLAN an seinen Internetzugang gelangen und dann illegale Dinge tun? Ich bin zu der Frage sehr zwiegespalten. Auf der einen Seite stinkt mir die permanente Überwachung, Zensur und Verteufelung vom Internet extrem. Andererseits ist eine Verschlüsselung von einem WLAN nicht schwer und ein Mindestmaß an Computergrundkenntnissen sollte man auch von privaten Computeranwendern fordern. Kein Pilot geht ohne Ausbildung in die Luft und kein Autofahrer ohne Führerschein auf die Straße. Aber im Internet bewegen sich zig Leute, die nicht die geringste Ahnung von dem haben, was sie da tun.

Jetzt ist allerdings das Problem, dass hinter dem zu erwarteten Grundsatzurteil eine Klage der Musikmafia (...tschulding Musikindustrie) steht und die habe ich samt der Flimmafia mit Ihren unverschämten Kopierverboten und Lizensmodellen gefressen. Und das Argument, dass ein Internet durch die verbotene Nutzung unverschlüsselter Netze anonym wird, ist eigentlich genau das, was ich in Hinsicht auf die Nutzung vom Internet für unabdingbar halte. Nur sollte das nicht auf Kosten von dummen Laien erfolgen.

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